Datenschutzerklärung für die InflamAI-Apps
Das Wichtigste in Kürze
Dies ist ein Überblick; die vollständigen Pflichtangaben stehen in den Abschnitten 1 bis 25.
Verantwortlich ist die Paper News TS UG (haftungsbeschränkt), Hellenstraße 41, 56179 Vallendar. InflamAI ist ein Tagebuch, das auf Ihrem Gerät arbeitet: kein Nutzerkonto, kein Server, wir sehen Ihre Aufzeichnungen nie.
Ihre Einträge zu Beschwerden, Medikamenten und Erkrankung sind Gesundheitsdaten. Die App verarbeitet sie, weil Sie beim ersten Start ausdrücklich eingewilligt haben. Optionale Wege zu Apple oder Google werden erst nach einer zusätzlichen, funktionsbezogenen Einwilligung aktiviert. Vor einem Widerruf der Kerneinwilligung können Sie exportieren; mit der abschließenden Bestätigung werden die Gesundheitsdaten aus der App gelöscht (Abschnitte 7 und 21).
Daten verlassen Ihr Gerät nur auf den nachfolgend beschriebenen Wegen: Ein Videodienst erhält beim Abspielen technische Abrufdaten, Tally erhält freiwillige Befragungsantworten, und von Ihnen gewählte Empfänger erhalten einen Export oder eine Nachricht. Gesprochene Gesundheitsangaben sowie ausgewählte Werte für eine Android-Uhr können nach gesonderter Einwilligung an Apple beziehungsweise Google gelangen (Abschnitte 9 und 14). Diagnose-, Beta- und Backup-Vorgänge hängen außerdem von Ihren Geräteeinstellungen ab (Abschnitt 15).
Sie bestimmen die Speicherdauer und können alles einsehen, ändern, löschen und exportieren. Weil es keine Serverkopie gibt, sind die Daten bei Geräteverlust verloren; exportieren Sie deshalb regelmäßig. Beschweren können Sie sich jederzeit bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde (Abschnitt 22).
1. Verantwortlicher
Verantwortlich im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung ist die Paper News TS UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch den Geschäftsführer Timo Alexander Schmidt, Hellenstraße 41, 56179 Vallendar, Registergericht Amtsgericht Koblenz, HRB 29671, E-Mail PaperNews-TS@gmx.de. Diese Adresse gilt für alle Datenschutzfragen.
2. Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die InflamAI-App für iPhone und Android, jeweils mit Uhren-App (Apple Watch beziehungsweise Wear OS), Widgets und Komplikationen; Plattformunterschiede benennen wir ausdrücklich. InflamAI ist ein Tagebuch für Menschen mit chronisch-entzündlichen Erkrankungen und ausdrücklich kein Medizinprodukt im Sinne der Verordnung (EU) 2017/745; es stellt keine Diagnose, Prognose oder Behandlungsempfehlung. Für Datenfragen gehen diese Erklärung und die Einwilligungserklärung den Nutzungsbedingungen vor. Wir betreiben keinen Server: Es gibt keine Protokolldateien, keine gespeicherten IP-Adressen und keine Cookies bei uns.
3. Der Grundsatz: Ihre Aufzeichnungen bleiben auf Ihrem Gerät
InflamAI arbeitet vollständig auf Ihrem Gerät; auf Ihre Einträge haben wir zu keinem Zeitpunkt Zugriff. Die App enthält keinen Analysedienst, keinen Werbedienst und keinen Absturzberichtsdienst eines Dritten. Die iOS-App verwendet ausschließlich Bausteine von Apple; die Android-App daneben die üblichen Google-Bibliotheken für Oberfläche, Datenbank und Uhr-Verbindung. Ihre Einträge verlassen Ihr Gerät nur durch eigene Handlungen (Abschnitt 9) oder durch die in den Abschnitten 14 und 15 beschriebenen Geräteeinstellungen.
4. Welche Daten in der App entstehen
Alle Angaben stammen von Ihnen selbst. Die App misst nichts, liest keine Sensoren aus und übernimmt keine Werte aus anderen Apps; es gibt keine Anbindung an Apple Health oder Health Connect, keinen Standortbezug und keine Wetterfunktion. Gespeichert werden je nach Nutzung:
- Zur Person: gewählter Name, Geburtsjahr oder -datum, Geschlecht, Körpergröße, Gewicht, Sprache.
- Zur Erkrankung: ausgewählte Erkrankungen samt Ergänzungen, Diagnosestatus und -jahr, Beschwerdedauer, Rauchstatus, frühere Medikamente einschließlich Biologika.
- Ihre Antworten auf die Einrichtungsfragen, abhängig von der gewählten Erkrankung.
- Laufende Einträge: täglicher Check-in (Schmerz, Steifigkeit, Erschöpfung, Stimmung, Schlaf, Stress, Konzentration, Schwellungen, Haut), Körperregionen samt Stärke, Schübe, krankheitsspezifische Journale mit eigenen Messwerten und Notizen.
- Medikamente (Bezeichnung, Dosierung, Einnahmen, selbst gezählter Vorrat) und Zyklusaufzeichnungen, jeweils von Hand eingetragen.
- Bewegungseinheiten und Routinen, Termine samt Fragen, eigene Kurzfragen und Antworten, Auslöser- und Freitextnotizen, Sprachnotizen als Audiodatei, Rückmeldungen an uns.
- Einstellungen (Erinnerungs- und Ruhezeiten, Vorlesefunktion, Erscheinungsbild, App-Sperre, Siri-Schalter). Soweit die App Zeitmerker für die Anzeige einer freiwilligen Befragung speichert, geschieht dies erst nach Ihrer gesonderten Einwilligung nach § 25 Abs. 1 TDDDG.
- Der Nachweis Ihrer Einwilligungen: Fassung, Zeitpunkt und der Wortlaut der Fassung, der Sie zugestimmt haben.
- Ein technisches Fehlerprotokoll (Zeitpunkt, App-Version, Gerätetyp, Systemversion, Fehlerart, betroffenes Datenfeld) ohne Werte aus Ihren Einträgen; in der Android-App zusätzlich eine Absturzdatei, die nur technische Klassennamen und Ablaufwege enthält, weil Fehlermeldungstexte nicht aufgezeichnet werden. „Alle Daten löschen“ entfernt beides.
Daraus leitet die App wenige Anzeigewerte für Widget und Uhr ab (etwa die Zahl der Eintragstage). Viele dieser Angaben sind Gesundheitsdaten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO; was daraus folgt, steht in Abschnitt 7.
5. Zwecke
Die Kerneinwilligung umfasst das lokale Gesundheitstagebuch: Einträge speichern, wieder anzeigen und auf Grundlage der eigenen Eingaben zeitlich und grafisch darstellen, lokale Erinnerungen, Anzeige in lokalen Widgets und auf einer direkt gekoppelten Apple Watch, Export und PDF-Bericht sowie Wiedereinlesen einer Exportdatei. Vorlesefunktion, App-Sperre, Einwilligungsnachweis und Fehlerprotokoll verarbeiten keine inhaltlichen Gesundheitsangaben zu eigenen Zwecken. Für den Android-Uhr-Abgleich über Google, Sprachbefehle beziehungsweise Diktat über Apple oder Google sowie die Bereitstellung von Medikamentennamen an Siri/Kurzbefehle holen wir jeweils eine zusätzliche, funktionsbezogene Einwilligung ein. Zu keinem Zweck gehört, Ihren Gesundheitszustand medizinisch zu beurteilen (Abschnitt 17).
6. Rechtsgrundlagen
Für Gesundheitsdaten gilt Ihre ausdrückliche Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 lit. a in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Abschnitt 7). Dies gilt sowohl für die Kerneinwilligung als auch für jede gesonderte Einwilligung in eine optionale Funktion. Für Angaben ohne Gesundheitsbezug (Name, Sprache, Einstellungen) ist die Grundlage Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Für den Nachweis Ihrer Einwilligungen und die Bearbeitung Ihrer Rechte gilt Art. 6 Abs. 1 lit. c in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 DSGVO. Für das rein technische Fehlerprotokoll und die Absturzdatei gilt unser berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO an einer im Fehlerfall nachvollziehbaren App; beide enthalten keine Werte aus Ihren Einträgen und bleiben auf Ihrem Gerät. Für die Wege aus Abschnitt 9 steht die Grundlage jeweils dort.
Ob Sie Angaben machen müssen: Sie sind weder gesetzlich noch vertraglich verpflichtet, etwas einzutragen; jedes Feld ist freiwillig, und ohne Angaben entsteht Ihnen kein Nachteil. Die App kann ihre Aufgabe dann nur nicht erfüllen. Ohne Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Gesundheitsdaten können Sie die App nicht nutzen; das ist keine Kopplung an eine sachfremde Gegenleistung, sondern folgt daraus, dass die App aus nichts anderem als Ihren eigenen Aufzeichnungen besteht.
7. Ihre Einwilligung und ihr Widerruf
Gesundheitsdaten sind alle Angaben, aus denen sich etwas über Ihre körperliche oder geistige Gesundheit ergibt; in InflamAI sind das die in Abschnitt 4 genannten Einträge, Journale, Medikamente, Zyklus, Termine, Notizen und Sprachnotizen ebenso wie die gesundheitsbezogenen Profilangaben (Geschlecht und Geburtsangabe eingeschlossen, weil sie im Zusammenhang eines Krankheitstagebuchs stehen). Diese Daten verarbeitet die App ausschließlich auf Grundlage Ihrer ausdrücklichen Einwilligung. Die Kerneinwilligung holen wir beim ersten Start in einem eigenen Schritt, getrennt von Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärung, ein. Optionale Übermittlungen an Apple oder Google erhalten eigene Einwilligungen unmittelbar vor ihrer ersten Aktivierung; sie sind standardmäßig ausgeschaltet und keine Voraussetzung für das lokale Tagebuch. Die App hält fest, welcher Fassung Sie wann zugestimmt haben, und legt deren Wortlaut auf Ihrem Gerät ab; zusätzlich bewahren wir jede ausgelieferte Textfassung auf und senden sie Ihnen auf Anfrage zu.
Sie können jede Einwilligung jederzeit ohne Gründe mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Optionale Einwilligungen widerrufen Sie über den jeweiligen Schalter; die betreffende Übermittlung wird beendet und lokale Anzeigekopien werden geleert, soweit die App darauf zugreifen kann. Vor der abschließenden Bestätigung des Widerrufs der Kerneinwilligung bietet die App Ihnen einen vollständigen Export an. Mit der Bestätigung werden Erinnerungen gestrichen, Anzeigen auf Widget und Uhr geleert und die Gesundheitsdaten aus dem lokalen App-Speicher gelöscht. Selbst erzeugte Export- oder Berichtsdateien sowie Betriebssystem-Backups werden nicht automatisch gelöscht; darüber verfügen Sie selbst. Die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt; erneut einwilligen können Sie jederzeit.
Ändern wir Zwecke oder Umfang einer Verarbeitung wesentlich, gilt die bisherige Einwilligung nur für die bereits beschriebenen Zwecke fort. Neue oder erweiterte Zwecke bleiben ausgeschaltet, bis Sie ihnen ausdrücklich zugestimmt haben. Rein sprachliche Änderungen ohne neuen Zweck erfordern keine erneute Einwilligung.
8. Zugriff auf Ihr Endgerät (§ 25 TDDDG)
Das Speichern Ihrer Einträge, der gemeinsame Speicherbereich für lokale Widgets und die direkt gekoppelte Apple Watch, der Einwilligungsnachweis samt Wortlaut, das Fehlerprotokoll und die Absturzdatei sind für den von Ihnen ausdrücklich gewünschten Tagebuchdienst erforderlich; dafür ist nach § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG keine zusätzliche Endgeräte-Einwilligung nötig. Für das Laden eines Übungsvideos und für nicht notwendige Zeitmerker zur Anzeige einer freiwilligen Befragung holen wir vorher eine Einwilligung nach § 25 Abs. 1 TDDDG ein. Die Befragung selbst läuft im Browser in Verantwortung des Befragungsanbieters.
9. Wege, auf denen Daten Ihr Gerät verlassen können
Jeder der folgenden Wege setzt eine Handlung oder gesonderte Einstellung von Ihnen voraus. Eine Übermittlung vollständiger Tagebucheinträge an uns findet nicht automatisch statt. Für optionale Wege, auf denen Gesundheitsdaten an Apple oder Google gelangen können, holen wir vor der ersten Aktivierung eine eigene ausdrückliche Einwilligung ein.
9.1 Übungsvideos (YouTube)
Videos sind über youtube-nocookie.com eingebunden und laden erst nach Ihrer ausdrücklichen Freigabe; vorher besteht keine Verbindung, auch das Vorschaubild entsteht lokal. Beim Laden erhält Google (Google Ireland Limited, Dublin; Verarbeitung durch die Google LLC in den USA möglich) Ihre IP-Adresse samt technischen Abrufdaten. Tagebucheinträge werden nicht übertragen; aus dem Abruf eines Videos innerhalb einer Gesundheits-App können sich jedoch Rückschlüsse auf Gesundheitsinteressen ergeben. Google ist für den Videodienst eigenständig verantwortlich. Rechtsgrundlage ist Ihre vorherige Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a, bei einem möglichen Gesundheitsbezug zusätzlich Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO, sowie § 25 Abs. 1 TDDDG). Für eine Übermittlung in die USA kann Google nach seinen Angaben das EU-U.S. Data Privacy Framework und ergänzend geeignete Garantien einsetzen. Ohne Videos bleibt die App vollständig nutzbar.
9.2 Freiwillige Befragung (Tally)
Die Befragung fragt nach Ihrer Einschätzung zur App, nicht nach Ihrer Gesundheit; die Freitextfelder weisen ausdrücklich darauf hin, keine Gesundheitsdaten einzutragen. Sie läuft im Browser Ihres Geräts; die App liest nichts mit und füllt nichts vor. Tally BV (Gent, Belgien) verarbeitet die Antworten für uns als Auftragsverarbeiterin nach Art. 28 DSGVO. Nach den Angaben von Tally werden Formulardaten verschlüsselt über Google Cloud in Belgien gespeichert; Cloudflare und weitere in der aktuellen Unterauftragsverarbeiterliste von Tally genannte Anbieter können Verbindungs- oder Betriebsdaten verarbeiten (https://tally.so/help/gdpr). Eine Verarbeitung von Verbindungsdaten in den USA ist möglich; dafür werden nach Angaben der Anbieter das EU-U.S. Data Privacy Framework oder andere geeignete Garantien eingesetzt. Rechtsgrundlage für das Öffnen und Absenden ist Ihre Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und, soweit Endgeräteinformationen nicht erforderlich sind, § 25 Abs. 1 TDDDG. Für Gesundheitsdaten ist die Befragung nicht vorgesehen. Tragen Sie solche Angaben dennoch versehentlich ein, verwenden wir sie nicht und löschen sie nach Kenntnisnahme unverzüglich; bitte senden Sie uns dafür keine Gesundheitsinformationen. Befragungsantworten löschen wir spätestens zwölf Monate nach Ende der Befragung, Tally entfernt gelöschte Daten nach eigenen Angaben binnen 90 Tagen auch aus Sicherungen.
9.3 Diktat auf der Uhr
Auf beiden Uhren können Sie nach gesonderter ausdrücklicher Einwilligung eine Notiz diktieren. Die App nimmt selbst keinen Ton auf und erhält von der Systemeingabe nur den erkannten Text. Ob die Erkennung auf dem Gerät oder auf Servern läuft, bestimmen Gerät, Sprache und Systemeinstellungen; das Gesprochene, etwa ein Schmerzwert oder Medikamentenname, kann an Apple beziehungsweise Google gehen und auch in den USA verarbeitet werden. Apple beziehungsweise Google sind für ihre Spracherkennung eigenständig verantwortlich und können nach ihren Angaben das EU-U.S. Data Privacy Framework oder andere geeignete Garantien einsetzen. Unsere Verarbeitung beschränkt sich anschließend auf das lokale Speichern des erkannten Textes. Sie können die Diktat-Einwilligung jederzeit widerrufen und stattdessen am Telefon tippen.
9.4 Export über den Teilen-Dialog
Sie können sich jederzeit die vollständige Exportdatei und einen PDF-Bericht erzeugen lassen; beides entsteht auf Ihrem Gerät und enthält Ihre Einträge samt Sprachnotizen. Die App reicht die Datei an den Teilen-Dialog des Betriebssystems; erst mit Ihrer Zielauswahl verlässt sie das Gerät, an den von Ihnen bestimmten Empfänger, nicht an uns. Rechtsgrundlage ist Ihre ausdrückliche Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO); zugleich erfüllen wir Art. 20 DSGVO. Über denselben Dialog können Sie uns das Fehlerprotokoll oder eine Rückmeldung senden; auch das nur auf Ihre Veranlassung und mit vorheriger Sicht auf den Inhalt.
9.5 Store-Bewertung und Nachricht an uns
Eine Bewertung geben Sie gegenüber Apple oder Google ab; wir übermitteln dabei nichts und erfahren nicht, wer bewertet hat. Schreiben Sie uns, öffnet die App Ihre E-Mail-App mit unserer Adresse; den Inhalt bestimmen Sie. Unser Postfach wird technisch von GMX, einem Dienst der 1&1 Mail & Media GmbH, betrieben. Dabei werden mindestens Absender- und Empfängeradresse, Zeitstempel, technische Übermittlungsdaten und der Nachrichteninhalt verarbeitet; Hinweise des Anbieters stehen unter https://www.gmx.net/datenschutz/. Wir verarbeiten Ihre Nachricht zur Beantwortung nach Art. 6 Abs. 1 lit. b beziehungsweise lit. f DSGVO. Bitte senden Sie keine Gesundheitsdaten per E-Mail. Erhalten wir solche Angaben dennoch versehentlich, verwenden wir sie nicht, löschen sie nach Kenntnisnahme unverzüglich und bitten erforderlichenfalls um eine neue Nachricht ohne Gesundheitsangaben. Sonstige Support-Korrespondenz löschen wir, sobald sie nicht mehr benötigt wird und keine Aufbewahrungspflicht entgegensteht, in der Regel spätestens nach zwölf Monaten.
9.6 Siri, Kurzbefehle, Assistent
Einzelne Funktionen lassen sich über die Sprachassistenz auslösen; die App ist vollständig ohne sie bedienbar. Die Bereitstellung von Medikamentennamen und Dosierungen an Siri/Kurzbefehle sowie die Verarbeitung gesprochener Gesundheitsangaben werden getrennt erklärt und sind standardmäßig ausgeschaltet. Erst nach Ihrer jeweiligen ausdrücklichen Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 lit. a in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO stellt die iPhone-App die freigegebenen Angaben der Systemfunktion bereit beziehungsweise verarbeitet die Sprachassistenz Ihre Worte. Apple oder Google können Sprachdaten auch in den USA verarbeiten und sind für ihren Dienst eigenständig verantwortlich; nach ihren Angaben kommen das EU-U.S. Data Privacy Framework oder andere geeignete Garantien zum Einsatz. Wir erfahren nicht, was Sie gesprochen haben. Auskünfte können hörbar wiedergegeben werden; bedenken Sie Mithörende. Jede optionale Einwilligung können Sie in den App- beziehungsweise Systemeinstellungen widerrufen.
10. Mikrofon und Sprachnotizen
Eine Aufnahme startet nur, wenn Sie sie selbst auslösen; die Mikrofonberechtigung fragt das System gesondert ab und ist jederzeit entziehbar. Aufnahmen liegen als Audiodatei in einem nur der App zugänglichen Bereich; eine Transkription findet nicht statt, die iOS-App bindet die Spracherkennungs-Komponente bewusst nicht ein. Wir erhalten Ihre Sprachnotizen nicht; im Export sind sie enthalten (9.4), und Sie können jede einzeln löschen.
11. Biometrische App-Sperre
Die freiwillige, standardmäßig ausgeschaltete Sperre (Face ID, Touch ID, Fingerabdruck, Gerätesperre) prüft Ihr Betriebssystem; biometrische Merkmale verbleiben im gesicherten Bereich Ihres Geräts, die App erhält nur das Prüfergebnis. Wir verarbeiten keine biometrischen Daten im Sinne von Art. 9 DSGVO. Rechtsgrundlage für das Einschalten ist Ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).
12. Erinnerungen
Erinnerungen (Check-in, Medikamente, Vorrat, Routinen) werden vollständig auf Ihrem Gerät geplant und ausgelöst; es gibt keinen Push-Dienst, keine Registrierung über einen Server, und kein Inhalt verlässt das Gerät. Die Android-App nutzt dafür zusätzlich die Systemberechtigungen für exakte Weckzeiten und den Neustart-Empfang; beide dienen nur Ihren Erinnerungen und übertragen nichts. Sie können Erinnerungen und die Mitteilungsberechtigung jederzeit abschalten.
13. Vorlesefunktion
Die abschaltbare Sprachausgabe nutzt die Stimme Ihres Betriebssystems auf dem Gerät; kein Text geht ins Internet. Gesprochen werden nur feste App-Texte (Android: die Atemübungs-Anleitung; iOS: derzeit ein Beispielsatz in den Einstellungen), nie Ihre Einträge. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
14. Uhr, Widgets und Komplikationen
Uhr, Widget und Komplikation lesen nur die dafür vorgesehenen Anzeigewerte aus einem geschützten Speicherbereich. Auf dem iPhone läuft der Uhr-Abgleich unmittelbar über die Gerätekopplung. Auf Android übernimmt ihn der Uhren-Dienst der Google-Play-Dienste; Empfängerin ist Google Ireland Limited, eine weitere Verarbeitung durch Konzerngesellschaften, insbesondere Google LLC in den USA, ist möglich. Der Android-Uhr-Abgleich bleibt ausgeschaltet, bis Sie hierfür gesondert ausdrücklich nach Art. 9 Abs. 2 lit. a in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO eingewilligt haben. Google kann nach eigenen Angaben das EU-U.S. Data Privacy Framework oder andere geeignete Garantien einsetzen. Uns erreichen keine Daten. Widerrufen Sie, beendet die App den Abgleich und leert die von ihr erreichbaren Anzeigekopien. Widgets lassen sich jederzeit entfernen.
15. App Store, Google Play, Diagnose, Beta
Für Vertrieb, Installation und Aktualisierung sind Apple (Apple Distribution International Ltd., Cork) und Google (Google Ireland Limited, Dublin) eigenständig verantwortlich; uns erreichen daraus nur zusammengefasste Auswertungen. Deren Datenschutzhinweise: https://www.apple.com/legal/privacy/de-ww/ und https://policies.google.com/privacy.
Haben Sie in den Geräteeinstellungen der Weitergabe von Analyse- und Diagnosedaten zugestimmt, können Absturz- und Nutzungsdaten der App an Apple beziehungsweise Google gehen; das ist eine Einstellung Ihres Geräts, keine Funktion unserer App, die Anbieter sind eigenständig verantwortlich (DPF-zertifiziert), und Sie können die Weitergabe jederzeit abschalten. Uns erreichen diese Daten nicht.
Während der Testphase erreichen uns Beta-Angaben. Auf dem iPhone läuft der Test über Apple TestFlight: Wir erhalten Name und E-Mail-Adresse der eingeladenen Testperson, Installationsstand, Sitzungs- und Absturzzahlen sowie abgesendete Rückmeldungen samt Bildschirmfotos, Gerätemodell und Systemversion. Auf Android läuft er als geschlossener Test über Google Play: Wir führen die Liste der zugelassenen Test-Adressen; von Google erhalten wir daneben zusammengefasste Zahlen zu Installationen, Abstürzen und Stabilität sowie Rückmeldungen, die Sie über die Testfunktion von Google Play absenden. Weil schon die Zugehörigkeit zum Testerkreis einer Krankheitstagebuch-App etwas über die Gesundheit nahelegen kann, behandeln wir alle diese Angaben wie Gesundheitsdaten; Rechtsgrundlage ist Ihre ausdrückliche Einwilligung (Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO), die wir vor der Einladung beziehungsweise Freischaltung einholen — ohne sie laden wir niemanden ein. Sie können sie jederzeit widerrufen; dann entfernen wir Sie aus dem Testerkreis und löschen Ihre Angaben, spätestens drei Monate nach Ende der Testphase. Apple ist für TestFlight, Google für Google Play zugleich eigenständig verantwortlich.
16. Kein Tracking, keine Werbung
Keine Werbekennung, keine geräte- oder app-übergreifende Nachverfolgung, keine eigene Kennung, die Sie wiedererkennbar machte, kein Nutzungsprofil, kein Datenverkauf, keine Weitergabe zu Werbezwecken, keine Nutzungsstatistik. Abstürze und Fehler stehen ausschließlich im lokalen Protokoll (Abschnitt 4); einen automatischen Versand gibt es nicht.
17. Keine automatisierte Entscheidungsfindung
Eine ausschließlich automatisierte Entscheidung mit rechtlicher oder ähnlich erheblicher Wirkung im Sinne von Art. 22 DSGVO findet nicht statt. Ebenso findet kein Profiling im Sinne von Art. 4 Nr. 4 DSGVO statt: Die App verwendet Ihre Angaben nicht, um persönliche Aspekte automatisiert zu bewerten oder ein Gesundheits-, Verhaltens- oder Risikoprofil über Sie zu bilden. Sie berechnet keinen Gesundheits- oder Risikoscore und bildet keine Risiko- oder Schwereklasse. Für Ihre Einträge verwendet sie weder maschinelles Lernen noch künstliche Intelligenz; Anzeigen geben ausschließlich Ihre eigenen Eingaben zeitlich und grafisch wieder. Bedienen Sie die App über Siri oder einen Assistenten, arbeitet die Sprachfunktion in Verantwortung von Apple beziehungsweise Google (9.6).
18. Sicherheit
Wir treffen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO, die dem Schutzbedarf von Gesundheitsdaten entsprechen; der wirksamste Schutz ist die Bauweise selbst — was nicht übertragen wird, kann nicht abgefangen werden. iOS legt die Daten mit Dateischutzklassen ab, die den Zugriff an den Entsperrzustand binden; die Ablagen mit Ihren Aufzeichnungen (einschließlich Medikamentenliste, Widget-Werten und Sprachnotizen) sind vom iCloud-Backup ausgenommen; in ein Backup gelangen und dort ein Löschen überdauern können Name, Geburtsangabe, Geschlecht, Ihre Angaben aus der Ersteinrichtung (gewählte Erkrankungen, die dort angegebenen Medikamente und Schmerzregionen sowie weitere Einrichtungsantworten) und einzelne Einstellungswerte; wer auch das ausschließen will, nimmt InflamAI vom Backup aus. Android: Backup und Geräteübertragung sind vollständig abgeschaltet, die Daten liegen im nur der App zugänglichen, systemverschlüsselten Bereich. Verbindungen der App laufen ausnahmslos über HTTPS; zusätzlich schützt auf Wunsch die biometrische App-Sperre.
19. Speicherdauer und Löschen
Ihre Einträge bleiben gespeichert, solange die Kerneinwilligung besteht und Sie sie behalten möchten. Sie löschen einzelne Einträge in der App, alles auf einmal über „Alle Daten löschen“ oder durch Entfernen der App. Vor dem Widerruf der Kerneinwilligung können Sie exportieren; mit der abschließenden Bestätigung werden die Gesundheitsdaten aus dem lokalen App-Speicher gelöscht. Ein minimaler lokaler Nachweis über Fassung und Zeitpunkt von Einwilligung und Widerruf enthält keine Tagebuchinhalte und dient ausschließlich der Rechenschaftspflicht nach Art. 7 Abs. 1 DSGVO; „Alle Daten löschen“ oder das Entfernen der App löscht auch diesen Nachweis. Betriebssystem-Backups, Anzeigekopien auf einem nicht mehr erreichbaren gekoppelten Gerät sowie selbst erzeugte Export- und Berichtsdateien können ein Löschen in der App überdauern und müssen von Ihnen am jeweiligen Speicherort entfernt werden. Von Ihren Tagebucheinträgen haben wir keine Kopie. Supportnachrichten löschen wir nach Zweckerfüllung, in der Regel spätestens nach zwölf Monaten; Befragungsantworten spätestens zwölf Monate nach Ende der Befragung. Versehentlich übermittelte Gesundheitsdaten löschen wir nach Kenntnisnahme unverzüglich.
20. Datenübertragbarkeit
Die App gibt Ihnen Ihre Daten als strukturierte, maschinenlesbare Exportdatei (wieder einlesbar) und als PDF-Bericht heraus; damit üben Sie Art. 20 DSGVO unmittelbar in der App aus (9.4).
21. Ihre Rechte
Ihnen stehen zu: Auskunft (Art. 15), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung (Art. 18), Datenübertragbarkeit (Art. 20), Widerruf erteilter Einwilligungen (Art. 7 Abs. 3), Widerspruch gegen Verarbeitung auf Grundlage berechtigten Interesses (Art. 21) und Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO, Abschnitt 22).
Weil Ihre Tagebuchdaten nur auf Ihrem Gerät liegen, üben Sie Auskunft, Berichtigung, Löschung und Übertragbarkeit unmittelbar in der App aus. Zu diesen Einträgen können wir selbst weder Auskunft geben noch sie ändern, weil sie uns nicht vorliegen (Art. 11 DSGVO). Vor einem Widerruf der Kerneinwilligung bietet die App einen Export an; danach werden die Gesundheitsdaten mit der abschließenden Bestätigung gelöscht. Möchten Sie eine Verarbeitung einschränken oder betrifft Ihr Anliegen Nachrichten, Befragungsantworten oder andere bei uns vorhandene Daten, schreiben Sie an PaperNews-TS@gmx.de. Wir kennzeichnen die betroffenen Daten und verarbeiten sie während einer berechtigten Einschränkung nur nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO. Wir antworten grundsätzlich innerhalb eines Monats (Art. 12 Abs. 3 DSGVO). Einer auf berechtigtes Interesse gestützten Verarbeitung können Sie nach Art. 21 DSGVO jederzeit formlos widersprechen; Gründe aus Ihrer besonderen Situation genügen.
22. Aufsichtsbehörde
Sie können sich bei der Aufsichtsbehörde Ihres Aufenthaltsorts, Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes beschweren. Für uns zuständig: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Hintere Bleiche 34, 55116 Mainz.
23. Für wen die App bestimmt ist
InflamAI richtet sich an volljährige Personen, die ihre chronisch-entzündliche Erkrankung selbst dokumentieren möchten; sie richtet sich nicht an Kinder und Jugendliche und bewirbt sich nicht bei ihnen (kein Angebot im Sinne von Art. 8 DSGVO). Eine Altersprüfung findet nicht statt. Hat dennoch eine minderjährige Person Einträge angelegt, entfernt sie oder eine sorgeberechtigte Person diese über „Alle Daten löschen“; uns liegen sie nicht vor. Tragen Sie nur Angaben zur eigenen Gesundheit ein.
24. Änderungen dieser Erklärung
Wir passen diese Erklärung an, wenn sich App oder Rechtslage ändern; maßgeblich ist die in der App hinterlegte Fassung mit Nummer und Datum. Bei wesentlichen Änderungen weisen wir in der App darauf hin und holen, soweit nötig, eine neue Einwilligung ein (Abschnitt 7). Für neue Zwecke informieren wir Sie vorher und holen Ihre Einwilligung ein.
25. Maßgebliche Sprachfassung
Ausgangstext ist die deutsche Fassung. Übersetzungen sollen denselben Inhalt verständlich wiedergeben. Zwingende Datenschutzrechte und sonstige zwingende Verbraucherrechte werden durch sprachliche Abweichungen nicht eingeschränkt.
Fassung 3.5, Stand 20. August 2026.